Das Planen und Bauen in der Denkmalpflege verbindet kulturhistorischen Anspruch mit kreativer Schaffenskraft und der Kunst, alle Vorgaben und Belange verschiedenster Ämter und Beteiligter zu einem stimmigen Konzept zu vereinen.

Seit über 20 Jahren planen und bauen wir erfolgreich in der Denkmalpflege. Die über 180 erfolgreich sanierten Kulturdenkmale sprechen für ein Konzept, das funktioniert. Denkmäler sind Gebäude besonderen kulturellen Wertes. Dies bedingt, dass sie Unikate sind. An ein Unikat kann niemand mit einer vorgefertigten Struktur herantreten und erwarten, dass es alle Anforderungen erfüllte, die modernen Normen und Vorgehensweisen bedingen.

Die Sanierung von Kulturdenkmalen geht stets einher mit unkonventionellen und daher innovativen Lösungsansätzen und Konzepten. Das Planen und Bauen in der Denkmalpflege bedarf individueller Anpassungsfähigkeit aller begleitenden Strukturen an das vorgefundene, um den Bestand nicht zu schädigen. Behutsames und vor allem sinnvolles Vorgehen ist bei Planung und Sanierung von Denkmälern unabdingbar.

Neben einem umfangreichen Portfolio an Sonderleistungen, bieten wir allen unseren Kunden auch die gängigen Grundleistungen der Planung, gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für ihre Projekte. Diese Ordnung ist in der Bundesrepublik Deutschland bindendes Preisrecht für planerische Leistungen und vom Gesetzgeber zum Schutz der künstlerischen Leistung der Planung vor dem freien Wettbewerb erlassen. Ergänzt werden die sogenannten Grundleistungen der Anlage 11 zu § 35 HOAI um frei vereinbare besondere Leistungen, die je nach Projekt und Zielsetzung vollständig variieren können. Es ist daher sehr wichtig im Vorfeld einer Planung, ein klares Ziel zu definieren und die erforderlichen Schritte eindeutig zu bestimmen. Dennoch ist es im Altbau niemals vollständig möglich alles voraussagen zu können. Keiner kann im Vorwege wissen, was sich hinter einer Tapete verbirgt. Dies kann erst durch eine eingehende Bestandsuntersuchung und Befundung näherungsweise ermittelt werden. Oftmals dient die „Leistungsphase 0“, die „Erforschungsphase“, der Definition, was man eigentlich genau vor sich hat, wenn man an ein altes Gebäude herantritt. Erst wer weiß, mit was er es zu tun hat, kann sichere Aussagen darüber machen, was man damit machen kann.


„Leistungsphase_0“

Eingehende Bestandserhebung und Prüfung der Erhaltungsfähigkeit bei bestehenden Gebäuden. Ggf. Erhebung eines völlig freien Entwicklungskonzeptes ohne absichtserklärende Beteiligte  (‚Was sollen wir damit bloß anfangen?‘).


Bedarfsplanung (DIN 18205)

Eine Bedarfsplanung meint die methodische Ermittlung der Bedürfnisse der Nutzer und Auftraggeber und die daraus abgeleitete Definition eines eindeutigen Bedarfes. Bauen ist teuer, und deswegen sollte man genau wissen, was man haben möchte, was man wirklich braucht und wo die Alternativen und Möglichkeiten liegen, bevor man eine Baustelle einrichtet und loslegt.


Leistungsphase_1

Grundlagenermittlung beinhaltet das Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung, insbesondere durch schriftliche Festlegung des Moder-nisierungs-/Umbau-/Instandsetzungszwecks und der Modernisierungs-/Umbau-/Instandsetzungsanforderungen.


Leistungsphase_2

Die Vorplanung beinhaltet die Projekt- und Planungsvorbereitung, insbesondere dokumentarisch niedergelegte Abstimmung der Ziele, Festlegung der zu erreichenden Standards, Aufstellung eines Modernisierungs-/Umbau-/Instandsetzungskatalogs und eines Bestandskatalogs. Der grobe Entwurf wird hierbei planerisch formuliert.


Leistungsphase_3

Die Entwurfsplanung beinhaltet die System- und Integrationsplanung, insbesondere auf der Grundlage des Modernisierungs-/Umbau-/Instandsetzungskatalogs und Bestands-katalogs unter Berücksichtigung der allgemein üblichen Standards und den baurechtlichen wie auch technischen Anforderungen, Bestimmungen und Möglichkeiten.


Leistungsphase_4

Die Genehmigungsplanung beinhaltet das Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen nach vorausgegangener Abklärung der Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit


Leistungsphase_5

Die Ausführungsplanung beinhaltet das Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung, sie detailliert bei vorausgegangener Objektanalyse die Konstruktionen und bautechnischen Umsetzungsanweisungen. Sie bringt die Pläne hervor, nach denen gebaut werden kann.


Leistungsphase_6

Die Vorbereitung der Vergabe beinhaltet das Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen, sowie das Zusammenstellen erforderlicher Formularsätze und das Versenden an Bittere, ggf. das vorherige Veranstalten von Bieterbewerbungsverfahren oder die Definition geeigneter Bieter, die angefragt werden.


Leistungsphase_7

Die Mitwirkung bei der Vergabe beinhaltet das Ermitteln der genauen Kosten und Unterstützen des Auftraggebers bei der Auftragsvergabe an die Ausführenden Handwerker anhand der eingegangenen Angebote.


Leistungsphase_8

Die Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Überwachen der Ausführung der Planung, Leitung der Baustelle, Kontrolle der Ausführenden und Unterstützung des Bauherrn bei formalen Meilensteinen wie zum Beispiel Abnahmen oder Rechnungsprüfungen.


Leistungsphase_9

Objektüberwachung und Dokumentation

Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses.



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